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StVG § 36b Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes

StVG § 36b Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes

[ Auszug: (1) Das Bundeskriminalamt übermittelt regelmäßig dem Kraftfahrt-Bundesamt die im Polizeilichen Informationssystem gespeicherten Daten von Fahrzeugen, Kennzeic ... ]